ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Geltungsbereich
1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Vertrage über die mietweise Überlassung von Zimmer zur vorübergehenden Beherbergung sowie alle für den Kunden (im Folgenden „Kunde“) erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (im Folgenden „‘Ahoi-Aufnahmevertrag“) der „Ahoi Hostel" (im Folgenden „Ahoi Hostel Hamburg“).
2. Rechtsverbindlich ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auf der Homepage angebotene Übersetzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen nur der Orientierung und zu informatorischen Zwecken.
3. Die Unter- oder Weitervermietung der Zimmer sowie die Nutzung zu anderen als dem vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ahoi Hostel Hamburg. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
5. Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.
6. Die Parteien stellen klar, dass es sich bei dem Ahoi-Aufnahmevertrag um die Überlassung von Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch um Sinne des § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB handelt.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Ahoi-Aufnahmevertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Ahoi Hostel Hamburg zustande. Ahoi Hostel Hamburg steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner des jeweiligen Ahoi-Aufnahmevertrags sind Ahoi Hostel Hamburg und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden den Antrag zum Vertragsabschluss gestellt, haftet er Ahoi Hostel Hamburg gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Ahoi- Aufnahmevertrag; der Dritte hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und lässt sie für und gegen sich gelten.
3. Alle Ansprüche gegen Ahoi Hostel Hamburg verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. Sie gelten nicht in den Fallen des § 309 Ziffer 7 BGB, insbesondere bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung durch das Ahoi beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die vereinbarten Preise schließen – soweit die Parteien keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen haben – die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung des Zimmer und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über Ahoi Hostel Hamburg beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von Ahoi Hostel Hamburg verauslagt wird. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von Ahoi Hostel Hamburg allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Ahoi Hostel Hamburg den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15 % anheben.
2. Rechnungen von Ahoi Hostel Hamburg sind unverzüglich ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 € für jede Mahnung an Ahoi Hostel Hamburg zu erstatten. Zudem ist Ahoi Hostel Hamburg berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 %-Punkten über dem Basis-zinssatz bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Ahoi Hostel Hamburg bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3. Der geschuldete Betrag ist durch den Kunden durch Überweisung oder mit Kreditkarte zu zahlen. Eine Barzahlung ist auch möglich. Bei Anreise nach 20.00 Uhr und an den Wochenenden ist eine Zahlung 3 Tage vor Anreise zu leisten und nachzuweisen.
4. Ahoi Hostel Hamburg ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung sowie Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung, der Sicherheitsleistung sowie weiterer Zahlungstermine können im Ahoi- Aufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden.
5. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Ahoi Hostel Hamburg berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zum Beginn des Aufenthaltes eine Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III. Nr. 4 oder eine Anhebung der im Ahoi- Aufnahmevertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
6. Ahoi Hostel Hamburg ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Ahoi-Aufnahmevertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nr. 4 und/oder 5 geleistet wurde.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Ahoi Hostel Hamburg aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Teil A. Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Ahoi Hostel Hamburg
1. Für Reservierungen und Änderungen ist eine Stornierung bis 31 Tage vor Beginn des gebuchten Leistungszeitraums (geplante Anreise) kostenfrei. 20% bei Stornierung 30 Tage vor Anreise,50% bei Stornierung 10 Tage vor Anreise und
100% bei Stornierung am Anreisetag. Der Kunde kann demnach bis 31 Tage vor Beginn des gebuchten Leistungszeitraums (geplante Anreise) vom Ahoi-Aufnahmevertrag ohne Angaben von Gründen kostenfrei zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber Ahoi Hostel Hamburg in Textform ausübt.
2. Besteht zugunsten des Kunden nach dem unter vorstehender Nr. 1. genannten Zeitraum weder ein vertragliches noch ein gesetzliches Rücktrittsrecht, behält Ahoi Hostel Hamburg den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Gleiches gilt, wenn der Kunde nach bereits erfolgter Anreise seine Buchung bzgl. der restlichen gebuchten Aufenthaltsdauer storniert.
Bei vom Kunden nicht (mehr) in Anspruch genommene Zimmer hat Ahoi Hostel Hamburg die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Apartments nicht anderweitig vermietet, so kann Ahoi Hostel Hamburg maximal 100 % des vertraglich vereinbarten
Preises verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch bzw. Schaden nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist
Teil B. Langzeitanmietung
1. Die Anmietung eines Zimmers zur Beherbergung ist bis zu einer Höchstdauer von 6 Monaten möglich.
2. Bei Anmietung eines Zimmers zur Beherbergung über eine Dauer von mehr als 14 Nächten bis zu einschließlich 28 Nächten hat der Kunde neben der vereinbarten Miete eine Sicherheit oder eine Vorauszahlung in Höhe von einer Monatsmiete zu leisten. Bei Anmietung eines Zimmers zur Beherbergung über die Dauer von über 28 Nächten bis zu 6 Monaten ist eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung in Höhe von 2 Monatsmieten zu hinterlegen. Die Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung ist zahlbar und fällig 3 Tage vor Bezug des Apartments.
3. Bei Anmietung eines Apartments zur Beherbergung über eine Dauer von mehr als 14 Nächten wird eine Endreinigungspauschale fällig. Die Endreinigungspauschale ist zahlbar und fällig 3 Tage vor Bezug des Apartments.
4. Ab 29 Tagen Mietdauer ist die Miete monatlich im Voraus zum jeweils dritten Werktag eines Monats, eingehend auf dem Konto von Ahoi Hostel Hamburg zu zahlen. Sofern eine Zahlung durch den Kunden nicht pünktlich oder vollständig erfolgt, behält Ahoi Hostel Hamburg vor, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen. Das Rücktrittsrecht von Ahoi Hostel Hamburg gemäß untenstehender Ziffer V. bleibt hiervon unberührt.
5. Die vereinbarte Miete für den laufenden Kalendermonat sowie eine etwaige Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung und die Endreinigungspauschale sind spätestens bis 3 Tage vor Übergabe des Apartments zu leisten.
Erst nach Vorlage des Zahlungsnachweises für Miete sowie der Sicherheitsleistung bzw. der Vorauszahlung spätestens 3 Tage vor Übergabe ist Ahoi Hostel Hamburg verpflichtet, dem Kunden Zugang zum angemieteten Apartment zu gewähren.
6. Sollte der Kunde eine Verlängerung seiner Anmietung des Apartments begehren, so steht ihm ein entsprechendes einmaliges Optionsrecht zur Verfügung, die Mietzeit zu verlängern, vorausgesetzt, es stehen freie Apartments zur Verfügung. Zur Ausübung seines Optionsrechts muss der Kunde Ahoi Hostel Hamburg 14 Tage vor Ablauf seiner gebuchten Aufenthaltsdauer schriftlich mitteilen, wie lange er beabsichtigt, das Apartment weiterhin zu nutzen. Für den Fall, dass Ahoi Hostel Hamburg bereits einen Ahoi- Aufnahmevertrag mit einem anderen Kunden für das gleiche Apartment geschlossen hat, ist Ahoi Hostel Hamburg berechtigt, den Kunden bei einer Verlängerung in ein vergleichbares Apartment unterzubringen.
7. Der Kunde ist berechtigt, den Ahoi-Aufnahmevertrag innerhalb des gebuchten Aufenthaltes mit einer Frist von 4 Wochen jederzeit zu kündigen.
V. Rücktritt von Ahoi Hostel Hamburg
1. Ahoi Hostel Hamburg ist innerhalb der in IV. Teil A. Nr. 1 bezeichneten Frist von 31 Tagen vor Beginn des Leistungszeitraums seinerseits berechtigt, vom Ahoi-Aufnahmevertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Ahoi Hostel Hamburg mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer III. Nr. 5 - 7 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheits-leistung auch nach Verstreichen einer von Ahoi Hostel Hamburg gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Ahoi Hostel Hamburg ebenfalls zum Rücktritt vom Ahoi-Aufnahmevertrag berechtigt.
3. Ferner ist Ahoi Hostel Hamburg berechtigt, aus wichtigem Grund den Ahoi-Aufnahmevertrag außerordentlich zu kündigen, insbesondere falls
höhere Gewalt (hierzu gehören auch Epidemien und Pandemien verursacht z.B. durch das COVID 19 Virus) oder andere von Ahoi Hostel Hamburg nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Ahoi- Aufnahmevertrag unmöglich machen;
Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthalts, durch den Kunden oder Dritten gebucht werden;
Ahoi Hostel Hamburg begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Ahoi Hostel Hamburg in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich des Ahoi Hostel zuzurechnen ist;
ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I. Nr. 3 vorliegt. 4. Bei einem berechtigtem Rücktritt von Ahoi Hostel Hamburg entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
VI. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe des Zimmers
1. Der Kunde erwirbt bei Vertragsabschluss keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmern, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Die vereinbarte Miete umfasst neben der Nutzung des Zimmers eine wöchentliche Grundreinigung (das Spülen von Geschirr ist nicht umfasst) sowie den wöchentlichen Wechsel von Handtüchern und Bettwäsche durch Ahoi Hostel Hamburg.
3. Ahoi Hostel Hamburg sowie deren Vertreter ist berechtigt, das zur Verfügung gestellte Apartment zur Durchführung der unter vorstehender Ziffer VI Nr. 2 bezeichneten Arbeiten, Durchführung von Reparaturen sowie Kontrolle des Zustandes jederzeit zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr täglich zu betreten.
4. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 13:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Im Einzelfall können von dieser Uhrzeit abweichende Regelungen getroffen werden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
5. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments Ahoi Hostel Hamburg spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Ahoi Hostel Hamburg aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für dessen Vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % der vollen Miete in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass Ahoi Hostel Hamburg kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
6. Kunden, welche ein Apartment länger als 28 Nächte gebucht haben, sind gehalten, mit einem Beauftragten von Ahoi Hostel Hamburg zusammen eine Apartmentabnahme 1 bis 2 Tage vor ihrer Abreise durchzuführen. Anderenfalls gelten die Feststellungen von Ahoi Hostel Hamburg über den Zustand des Apartments am Tage der Abreise als verbindlich.
VII. Haftung des Kunden
1. Der Kunde ist zum sorgfältigen und schonenden Umgang mit dem Apartment, verpflichtet. Nach der Übergabe des Apartments an den Kunden, hat der Kunde 24 Stunden Zeit, etwaig in dem Apartment bestehende Mängel Ahoi Hostel Hamburg schriftlich mitzuteilen. Die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an den Wänden und/oder Decken ist aufgrund einer möglichen Beschädigung dem Kunden
untersagt und nur mit der schriftlichen Zustimmung von Ahoi Hostel Hamburg gestattet.
2. Für durch den Kunden selbst, seine Familienangehörige, seine Gäste oder sonstige Dritte verursachte Verluste und Beschädigungen, die während der Vertragsdauer und Nutzung des Apartments an diesem wie auch Mobiliar und weiteren Einrichtungsgegenständen eintreten, haftet der Kunde gegenüber Ahoi Hostel Hamburg voll, es sei denn, er weist nach, dass der Schaden im Verantwortungsbereich von Ahoi Hostel Hamburg liegt oder durch einen Dritten außerhalb der Sphäre des Kunden verursacht wurde.
3. Soweit Ahoi Hostel Hamburg im Auftrag des Kunden technische oder sonstige Einrichtungen und Sachen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für die Rechnung des Kunden; der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt Ahoi Hostel Hamburg von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.
4. Ahoi Hostel Hamburg behält sich vor, für die unter VII. Nr. 2 bezeichneten Schäden und Verluste Schadenersatz zu erheben. Dies betrifft im Allgemeinen und insbesondere den Zustand des zur Verfügung gestellten Mobiliars und weiteren Einrichtungsgegenständen, im gemieteten Apartment verursachte Wasser- und Brandschäden sowie die dadurch entstandenen Auswirkungen sowie allgemeine Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind und über die normale Abnutzung hinausgehen.
VIII. Haftung des Ahoi Hostel
1. Ahoi Hostel Hamburg haftet für seine Verpflichtungen aus dem Ahoi-Aufnahmevertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Ahoi Hostel Hamburg zu vertreten hat sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ahoi Hostel Hamburg beruhen. Einer Pflichtverletzung von Ahoi Hostel Hamburg steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Ahoi Hostel Hamburg auftreten, wird Ahoi Hostel Hamburg bei Kenntnis oder auf unverzügliche Anzeige des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3. Für vom Kunden im Sinne von § 701 BGB eingebrachte Sachen haftet Ahoi Hostel Hamburg dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das bedeutet aktuell bis zum 100-fachen des Zimmertagespreises, jedoch mindestens bis zu einem Betrag in Höhe von 600,00 € und höchstens jedoch bis zu einem Betrag von höchstens 3.500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu einem Betrag von höchstens 800,00 €. Ahoi Hostel Hamburg empfiehlt, Geld, Wertpapiere und sonstige Kostbarkeiten im Apartmentsafe aufzubewahren. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangung der Kenntnis von Verlust, Zerstörung der Beschädigung diese nicht Ahoi Hostel Hamburg anzeigt (§ 703 BGB). Dies gilt nicht, wenn Ahoi Hostel Hamburg oder deren Mitarbeiter den Verlust schuldhaft herbeigeführt haben.
4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Ahoi Hostel Hamburg übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und, auf Wunsch, gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche des
Kunden aufgrund fehlerhafter Ausführung durch Ahoi Hostel Hamburg sind, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Ahoi Hostel Hamburg, ausgeschlossen.
5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Ahoi Hostel Hamburg nicht,
außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Ziffer VIII Nr. 1 und 2 gelten entsprechend. 6. Bezüglich der Verjährung wird auf Ziffer II. Nr. 3 verwiesen.
IX. Hausordnung
1. Tierhaltung ist in den Apartments, den Gebäuden und auf dem Gelände von Ahoi Hostel Hamburg nicht erlaubt. Ahoi Hostel Hamburg behalt sich vor, für eine etwaig genehmigte Tierhaltung weitere Kosten vom Kunden zu verlangen.
2. Das Gebäude von Ahoi Hostel Hamburg ist ein Nichtraucherhaus. In den Gebäude, insbesondere auch in den Apartments, ist daher das Rauchen untersagt.
3. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine der Bestimmungen der Ziffern 1. und 2. kann Ahoi Hostel Hamburg vom Kunden einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 100,00 € verlangen. Dem Kunden bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Ahoi Hostel Hamburg ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens und die fristlose Kündigung des Ahoi-Aufnahmevertrages aus wichtigem Grund bleiben in diesen Fallen vorbehalten.
X. Datenschutz
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XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Ahoi-Aufnahmevertrages es, dieser Geschäftsbedingungen oder der Antragsannahme für einen Ahoi-Aufnahmevertrag mit Ahoi Hostel Hamburg bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
2. Erfüllung- und Zahlungsort ist der Sitz von Ahoi Hostel Hamburg.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von Ahoi Hostel Hamburg. Sofern ein Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, so gilt als Gerichts-stand der Sitz von Ahoi Hostel Hamburg als ausdrücklich vereinbart.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Mit Ihrer Buchung akzeptieren Sie die Geschäftsbedingungen.